
Chronik der Mainzer Republik 1792 – 1793
Die Zeit der Mainzer Republik ist die Zeit der Besetzung von Mainz und Umgebung durch französische Revolutionstruppen zwischen Oktober 1792 und Juli 1793. Sie gliedert sich in drei, vor allem von der Kriegslage und der französischen Besatzungspolitik geprägte Phasen:
1. Liberale Phase (Oktober – Dezember 1792),
2. „Despotismus der Freiheit“ (Januar – März 1793),
3. Das belagerte Mainz (April – Juli 1793) und die Nachwirkungen.
1792
20.September
Kanonade von Valmy und das Scheitern der antifranzösischen Koalition:
Die Kanonade von Valmy vom 20. September 1792 ist eine nicht durchgefochtene Schlacht im Ersten Koalitionskrieg zwischen dem preußischen Kontingent der antifranzösischen Koalition und der französischen Revolutionsarmee. Ein Artillerieduell in der Nähe des Dorfes Valmy bringt die monarchische Intervention auf ihrem Weg nach Paris zum Stehen. Nach zehntägigem Zögern treten sie den Rückzug an.
30.September
Überraschungsangriff der französischen Revolutionsarmee unter General Adam-Philippe de Custine auf die Pfalz und Rheinhessen.
4. Oktober
Flucht des Mainzer Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal.
Johann Alois Becker, ein Mainzer Bürger und späterer Funktionär der Mainzer Republik, schreibt an einen Freund:

Endlich kann unser Volk die Ketten abschütteln und die Menschenrechte für sich beanspruchen. Bald sind wir frei. Bereits einige Tage vor der Belagerung unserer Stadt durch die Franzosen empfand ich eine große Freude. Die Freiheit und die Gleichheit haben jetzt auch Mainz erreicht! Die Franzosen gehen unseren Despoten jetzt an die Gurgel, als erstes unserem Kurfürsten, der es vorgezogen hat, die Stadt bereits vor einigen Tagen zu verlassen.
Ich gestehe, dass ich großes Vergnügen mit Blick auf die riesengroße Verzweiflung hatte, die unsere adeligen Herren ergriff. Sie gerieten durch das Näherkommen der Franzosen in Panik, nahmen mit was sie konnten und verließen die Stadt. (1)
18. Oktober
Am Abend des 18. Oktobers trifft die Vorhut der Franzosen mit einem Régiment Chasseurs à cheval vor der Festung Mainz ein und es gelingt zwei vorgelagerte Schanzen zu nehmen. Colonel Jean-Nicolas Houchard hält dazu fest:

Adam Philippe de Custine

Ab dem 19. Oktober begann die französische Armee damit, sich in Sichtweite von Mainz einzurichten. Unser rechter Flügel stand vor Hechtsheim unser linker Flügel am Rhein. Wir besetzten Bretzenheim, Zahlbach, die oberen Mühlen von Gonsenheim und die Waldspitze bei Mombach. Das Hauptquartier befand sich in Marienborn. Eine unserer Kolonnen marschierte vor Zahlbach im Feuerbereich der Festungsgeschütze und wurde daraufhin von den Kanonen der vorgelagerten Werke beschossen. Einige unserer Männer wurden dabei verwundet. Dadurch erkannten wir sehr schnell, daß sich das Fort Hauptstein und die Hauptwälle nur mit Haubitzen, jedoch nicht mit Feldkanonen bekämpfen ließen. Weiterhin mussten wir erkennen, daß die Artilleriebestückung auf den Wällen von Mainz sehr umfangreich war. Es war für uns unmöglich mit unseren Sechspfündern hier etwas auszurichten. Der Pionierkommandant Clémencey schlug vor, glühende Kanonenkugeln zu verwenden, aber Custine lachte und meinte, daß er die Stadt auch sicher habe, ohne sich als Brandstifter zu betätigen. (2)
21.Oktober
Besetzung von Mainz durch französische Revolutionstruppen unter General Adam-Philippe de Custine und Übergabe von Mainz an die Franzosen.
22.Oktober
Besetzung Frankfurts a.M. durch französische Truppen.
23.Oktober
Gründung des Mainzer Jakobinerklubs.
25.Oktober
General Adam-Philippe de Custine verkündet uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht, freie Wahl der Regierungsform und Respektierung des Mehrheitswillens durch die Franzosen.
3. November
Aufstellung des 1. Mainzer Freiheitsbaums auf dem Höfchen.

Jean-Baptiste Lesueur (1749 – 1826): Pflanzung eines Freiheitsbaumes
5. November
Eintritt Georg Forsters in den Jakobinerclub.
Versammlung des Mainzer Jakobinerklubs im Akademiesaal des kurfürstlichen Schlosses. Am Rednerpult vermutlich Georg Forster. Vor der Schranke sitzend die Mitglieder des Jakobinerklubs, dahinter Zuschauer und Besucher.

Johann Jacob Hoch (1750 – 1829): Sitzung des Mainzer Jakobinerclubs
12. – 13. November
Gründung von Jakobinerclubs in Worms und Speyer.
18. – 25. November
Aufstellung von Freiheitsbäumen in mehreren Mainzer Vororten.
19. – 20. November
Paris: Beschluss des Konvents, alle ausländischen Revolutionäre zu unterstützen.
Einsetzung „revolutionärer“ Verwaltungen: „Allgemeine Administration“ für das besetzte Gebiet, „Munizipalitäten“ für Mainz, Worms und Speyer.
2. Dezember
Rückeroberung Frankfurts a.M von Truppen des Landgrafen von Hessen-Kassel unter preußischem Oberkommando; die französischen Truppen werden auf die linke Rheinseite zurückgedrängt.
13. Dezember
Verkündung des Kriegszustands in Mainz wegen der Nähe der preußischen Truppen.
15. Dezember – 29. Dezember
Paris: Beschluss des Konvents, in allen besetzten Gebieten die Demokratie, notfalls mit Gewalt, einzuführen.
Abkehr vom Selbstbestimmungsrecht und Einführung der französischen Staatsform.
Verfassungsumfrage in Mainz und 40 Dörfern: 10 Prozent der Mainzer Zunftbürger und 29 Dörfer stimmen für die „fränkische Constitution“
Die Vorgaben der Franzosen waren klar und eindeutig:

Diejenigen, auch Städte oder Gemeinden, die sich den Wahlen und der Freiheit und Gleichheit verweigern, werden als Feinde der Republik behandelt. Wißt, die Feindschaft einer freigewordenen Nation ist furchtbarer als die aller Despoten zusammen genommen. Durch Verweigerung der Wahlen erklärt ihr den Franken Krieg. Ihr habt keine Wahl: entweder als Feinde die Stadt zu verlassen oder nach den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit zu schwören. Wollt ihr Sklaven sein, dann sollt ihr als solche von uns behandelt werden. (3)
1793
1. Januar
Ankunft französischer Kommissare in Mainz zur Durchführung des Dekrets vom 15. Dezember 1792.
13. Januar
Aufstellung des 2. Mainzer Freiheitsbaumes auf dem Markt.
21. Januar
Der Nationalkonvent setzt Ludwig XVI. im September 1792 ab und verurteilt ihn am 20. Januar 1793 wegen „Verschwörung gegen die öffentliche Freiheit und Anschlägen gegen die nationale Sicherheit“ zum Tode. Am folgenden Tag wird Ludwig XVI. mit der Guillotine in Paris öffentlich hingerichtet.
10. Februar
Erlass einer Wahlordnung: Wahlrecht nur unter Eidzwang und Privilegienverzicht; aber auch weitgefasstes Wahlrecht.
24. Februar
Wahlen zum „Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent“: In Mainz 8% Wahlbeteiligung; auch andernorts Widerstand um Boykott.
17. März
Eröffnung und Konstituierung des „Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents“ im Mainzer Deutschhaus, der als seinen Präsidenten Andreas Joseph Hofmann und als Vizepräsidenten Georg Forster wählt. Diesem folgt ab dem 25. März Mathias Metternich.

Gemälde von Johann Heinrich Wilhelm Tischbein (1751 – 1829): Georg Forster
18. März
Unabhängigkeitserklärung des „Rheinisch-Deutschen Freistaats“ vom Balkon des Deutschhauses.
Er erließ das
Dekret des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents vom 18. März 1793, wodurch in dem Striche des Landes von Landau bis Bingen am Rhein alle bisherigen angemaßten willkürlichen Gewalten abgeschafft werden.
In Artikel 1 des Dekrets heißt es:
„Der ganze Strich Landes von Landau bis Bingen, welcher Deputierte zu diesem Konvente schickt, soll von jetzt an einen freyen, unabhängigen, unzertrennlichen Staat ausmachen, der gemeinschaftlichen, auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen gehorcht.“
Und weiter in Artikel 2:
„Der einzige rechtmäßige Souverän dieses Staats, nämlich das freie Volk, erklärt durch die Stimme seiner Stellvertreter allen Zusammenhang mit dem deutschen Kaiser und Reiche für aufgehoben.“
Im Folgenden erklärte das Dekret alle fürstlichen Herrschaftsrechte für erloschen und drohte den bisherigen Landesherren und allen, die ihnen bei der Rückgewinnung ihrer Herrschaft helfen sollten, mit der Todesstrafe. (4)
21. März
Antrag der Mainzer Deputierten zur Vereinigung mit Frankreich im Pariser Konvent.
30. März
Einstimmige Annahme des Antrags im Pariser Konvent.
Rückeroberung des linken Rheinufers durch Preußen und Österreicher.
31. März
Letzte Sitzung des „Rheinisch-Deutschen Nationalkonvents“ in Mainz.
14. April
Einschließung von Mainz durch preußisch-österreichische Truppen und Beginn der Belagerung.
18. Juni
Beschießung der Stadt Mainz.

Schützenscheibe Kapitulation von Mainz 1793:
„9 Monat u. 2 Tag war Mainz dem Reich entrissen
u. mancher Teutscher hat darunter leiden müssen
Zielt gut, ihr Teutschen Schützen
und durchborth die Rothen Mützen.“
Schw. Hall, d. 19. Augst. 1793.
22. Juli
Abschluss der Mainzer Kapitulation, die keinen freien Abzug der Jakobiner mit den Franzosen zulässt.
Kapitulationspunkte von Mayence
Die Kapitulationspunkte, die der General der Brigade d’Oyré, Kommandant en chef von Mainz, Kastel und den dazugehörigen Posten, vorgeschlagen hat:
I.
Die französische Armee übergibt an Seine Majestät den König von Preußen die Stadt Mainz und Kastel mit allen Festungswerken und den dazu gehörigen Posten in ihrem natürlichen Zustande, nebst allem sowohl französischen als fremden Geschütze, dem Munitions- und Mundvorrat, mit Ausnahme der in nachstehenden Punkten vorbehaltenen Gegenstände.
II.
Die Besatzung zieht ab mit allen kriegerischen Ehrenzeichen, und nimmt sich ihre Waffen, Gepäck nebst allem dem, was den einzelnen Gliedern der Besatzung eigentümlich zugehört. – Bewilligt mit der Bedingnis, dass die Besatzung binnen einem Jahre gegen die verbündeten Mächte nicht dienen dürfe, und dass, falls sie bedeckte Wägen mit sich führe, Sr. Königlich preussische Majestät vorbehalten sei, selbige, wenn Sie es für gut fänden, durchsuchen lassen.
III.
Die Besatzung verlangt ihre Feldstücke und dazugehörige Munitionswägen mit sich zu nehmen. – Abgeschlagen; jedoch gestattet der König dem General d’Oyré, zwei Vierpfünder mit eben so vielen Wägen mitzunehmen.
IV.
Die Stabs- und andere Offiziers, Kriegskommissäre, Vorsteher und andere zu verschiedenen Verrichtungen bei der Armee angestellte Personen und überhaupt alle zu der Garnison gehörige französische Untertanen nehmen ihre Pferde, Wägen und ihre zugehörigen Habseligkeiten mit sich. – Bewilligt.
V.
Die Besatzung bleibt in der Festung 48 Stunden nach unterzeichneter Kapitulation, und wenn diese Frist zum Auszuge der letzten Divisionen nicht hinreichend wäre, so wird ihr noch eine Verlängerung von 24 Stunden gestattet. – Bewilligt.
VI.
Dem Kommandanten der Stadt ist erlaubt eine oder mehrere mit Pässen Sr. Königl. preussis. Majestät versehene Bevollmächtigten auszuschicken, um die nötigen Gelder zur Bezahlung der Schulden der Armee herbeizuschaffen, und bis zu Bezahlung dieser Schulden, oder bis zu ihrer Berichtigung hinlängliche Übereinkunft getroffene worden, bietet die Besatzung Geiseln an, welche auf den Schutz seiner Majestät rechnen dürfen. – Bewilligt.
VII.
Die Besatzung von Mainz und den dazugehörigen Posten nimmt sogleich nach ihrem Abzuge den Marsch nach Frankreich in mehreren Kolonnen und zu verschiedenen Zeiten. Jede Kolonne erhält zu ihrer Sicherheit eine preußische Bedeckung bis an die Grenzen. Der General d’Oyré hat die Erlaubnis, Stabsoffiziere und Kriegskommissäre vorauszuschicken, um für die Lebsucht und Unterkunft der französischen Truppen zu sorgen. – Bewilligt.
VIII.
Im Falle die Pferde und Wägen der französischen Armee auch für die Fortschaffung ihrer Lager und anderer Gerätschaften in den vorigen Punkten bemerkt sind, nicht hinreichen, so werden ihnen solche an den Orten wo sie durchziehen, angeschafft. – Bewilligt.
IX.
Da die Kranken und besonders die Verwundeten nicht zu Lande fortgeschafft werden können, ohne ihr Leben in Gefahr zu setzen, so werden auf Kosten der französischen Nation die nötigen Schiffe hergegeben, um dieselbe zu Wasser nach Thionville und Metz zu bringen, und so für diese ehrwürdige Kriegsopfer die nötige Fürsicht anzuwenden. – Bewilligt.
X.
Vor dem gänzlichen Abzuge der französischen Besatzung soll es keinem Mainzer, welcher dermalen außerhalb der Stadt ist, erlaubt sein, dahin zurückzukehren. – Bewilligt.
XI.
Sogleich die Unterzeichnung der Kapitulation können die Belagerer folgende Posten von ihren Truppen besetzen lassen: die Karlschanze, die welsche Schanze, die Elisabethenschanze, die St. Philippschanze, la double tenaille, den Linsenberg, den Hauptstein, die Marsschanze, die Petersaue, und die zwei Tore von Kastel, welche nach Frankfurt und Wiesbaden führen. Sie können auch gemeinschaftlich mit den französischen Truppen das Neutor und das Ende der Brücke auf der rechten Seite des Rheinufers besetzen. – Bewilligt.
XII.
In der kurzmöglichsten Frist übergeben der Obrist Douay, Direktor des Zeughauses, der Obristlieutenant la Riboissure Unterdirektor und der Obristlieutenant Varin Chef der Ingenieurs, an die Chefs der Artillerie und Ingenieur der preussischen Armee ihre Waffen, Munition, Pläne etc. nach den Kriegsbedingungen die ihnen obliegen. – Angenommen.
XIII.
Man wird ebenfalls einen Kriegskommissär ernennen zur Zurückgabe der Magazine und Vorräte die darin sind.
Zusatz: XIV
Die Deserteurs der verbündeten Heere werden aufs genaueste ausgeliefert.
Gegeben zu Marienborn, den 22. Juli 1793
gez. Graf von Kalckreuth
gez. d’Oyre (5)
23. Juli
Kapitulation der Franzosen und Rückeroberung der Stadt durch die preußisch-österreichischen Truppen.
General Adam-Philippe de Custine wird in Nordfrankreich abgesetzt und verhaftet.
24. Juli
Abzug der ersten französischen Truppen; Beginn der Klubistenverfolgung.
25. Juli
Zahlreiche „Klubisten“ werden in und vor Mainz Opfer der Lynchjustiz. 41 Jakobiner werden als Geiseln auf die Festung Ehrenbreitstein in Koblenz verbracht.
Aufhebung aller revolutionären Behörden durch den Kurfürsten.
26. Juli
Inhaftierte Jakobiner werden in überfüllten Mainzer Gefängnissen oder auf Königstein verhört; die Inhaftierten erhalten schwere Strafen.
15. August
General Adam-Philippe de Custine wird vom Pariser Revolutionstribunal angeklagt. Dabei werden ihm seine Gegnerschaft zu den Jakobinern und Eigenmächtigkeiten, die zu militärischen Fehlschlägen führten, zum Verhängnis. Er wird verurteilt und in Paris guillotiniert.
28. August
Hinrichtung General Adam-Philippe de Custine auf der Guillotine.
31. August
Das Mainzer Vikariat erklärt den Eid auf „Freiheit und Gleichheit“ zu einer schweren Sünde.
9. September
Rückkehr des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph von Erthal nach Mainz.
Günter de Bruyn fasst die revolutionären Ereignisse, die von Valmy zur Mainzer Republik führten, in seinem Buch Als Poesie gut. Schicksale aus Berlins Kunstepoche 1786 – 1807, wie folgt zusammen:
Der Krieg, der für Preußen mit dem Friedensschluss zu Basel am 5. April 1795 endete, nicht aber für Österreich,…

…war ein neuartiger gewesen, für den Goethe mit seinem ‚Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus‘ das rechte Geflügelte Wort gefunden hatte – wenn auch wahrscheinlich erst dreißig Jahre danach. Die neue Epoche, nämlich die der Revolution, des Bürgertums und der Nationalstaatswerdung, war den Truppen der Fürsten in Form eines Revolutionsheeres entgegengetreten, das mit Begeisterung für Freiheits- und Gleichheitsutopien focht. Aus den Kabinettskriegen wurden nun Volks- und Weltanschauungskriege, die die Gefechtstaktik veränderten, alle Einwohner mit in den Strudel des Krieges zogen und auch eine geistige Beeinflussung nötig machten, die später psychologische Kriegsführung hieß.
So erzählt Laukhard, der Magister, der sich in Halle als preußischer Musketier hatte anwerben lassen, von Flugblättern der Neufranken, wie man die revolutionären Franzosen damals nannte, die die preußischen und österreichischen Soldaten zum Überlaufen verleiten sollten. In ihnen wird das neue Frankreich als Land der Glücklichen und Gleichen beschrieben, und den Überläufern werden reichlicher Sold und sogar Pensionen versprochen.
Kommt also hin nach Frankreich ins Land der Gleichheit und der Freude! Verlaßt die Edelleute und die Könige, für welche Ihr wie eine Herde Schafe zur Schlachtbank geht, und kommt zu uns, Euren Brüdern, ein Glück zu suchen, welches der Menschen würdig ist. Wir schwören es Euch, daß wir Euch hernach helfen wollen, Eure Weiber, Eure Kinder, Eure Brüder, Eure Schwestern aus der Sklaverei zu erretten, und Ihr sollt mit uns den Ruhm teilen, allen Völkern von Europa die Freiheit zu schenken.
Auch von politischen Streitgesprächen zwischen den Soldaten beider Seiten weiß Laukhard zu berichten, wie sie bei der Belagerung von Mainz stattfanden, wo sich zufällig, aber doch wie bezeichnend für die Ideologisierung des Krieges, unter den Belagerern neben Laukhard und Goethe auch Kleist und Clausewitz befanden, unter den Belagerten aber Georg Forster und Caroline Böhmer, die spätere Frau August Wilhelm Schlegels und Schellings. Da lagen die Vorposten beider Seiten in Hörweite hinter ihren Wällen, so daß sie sich gegenseitig als Königsmörder und Tyrannenknechte beschimpfen konnten, sich später aber auch Kamerad nannten,
‚oft sogar Kartell unter sich machten, versprachen, sich nicht zu schießen, auf die Verschanzung traten, wo sie sich ganz freundschaftlich miteinander unterhielten‘.
…
Und diese waren, so räubermäßig sie anfangs auch aussahen, für die preußische und österreichische Armee ernsthafte Gegner, wie nicht nur der Rückzug bei Valmy, auf den Goethes Geflügeltes Wort gemünzt war, bewies. Clausewitz, der seine ersten militärischen Erfahrungen, die später auch in sein kriegsphilosophisches Hauptwerk eingingen, auf den Mainzer Belagerungswällen gemacht hatte, weiß davon zu berichten, daß die Verbündeten 1792 eine von der Revolution geschwächte Streitmacht erwartet hatten und von einer gestärkten überrascht wurden, weil der Krieg Sache des Volkes geworden war. Die gut gedrillten und glänzend aussehenden Armeen der alten Mächte standen Soldaten gegenüber, die schlecht gekleidet und bewaffnet waren, ihre technischen und organisatorischen Schwächen aber durch staatsbürgerliche Motivation wettmachen konnten. (6)
Anmerkungen
- Becker, Johan Aloïs: lettre à mon meilleur ami, 29 novembre 1792, Stadtarchiv Mainz, Sammelband 151.
- Vernon, Jean Louis Camille Gay de, Baron Gay de Vernon: Mémoire sur les opérations militaires des généraux en chef Custine et Houchard, pendant les années 1792 et 1793; Firmin-Didot frères, 1844, S. 63
- Dekrete v. 15. und 17. Dezermber 1792 in: Privilegierte Mainzer Zeitung/Mainzer Zeitung Jg.1792/93 / Nationalzeitung 29. Dezember 1792
- https://de.wikipedia.org/wiki/Mainzer_Republik; zuletzt aufgerufen am 01. April 2025
- Kapitulationspunkte von Mayence.
In: Privilegierte Mainzer Zeitung, Nr. 1 vom 29. Juli 1793. Zitiert nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Belagerung_von_Mainz_(1793); zuletzt aufgerufen am 01. April 2025 - Bruyn, Günter de: Als Poesie gut. Schicksale aus Berlins Kunstepoche 1786 – 1807, Frankfurt a.M. 2009, S. 19 – 22.
Literatur
Bruyn, Günter de: Als Poesie gut. Schicksale aus Berlins Kunstepoche 1786 – 1807, Frankfurt a.M. 2009.
Dumont, Franz: Die Mainzer Republik von 1792/93, Alzey 1993
Kapitulationspunkte von Mayence. In: Privilegierte Mainzer Zeitung, Nr. 1 vom 29. Juli 1793. Zitiert nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Belagerung_von_Mainz_(1793); zuletzt aufgerufen am 01. April 2025.
Schriftreihe des Landtags Rheinland-Pfalz. Heft 55: Dumont, Franz: Die Mainzer Republik von 1792/93, Mainz 2013
Vernon, Jean Louis Camille Gay de, Baron Gay de Vernon: Mémoire sur les opérations militaires des généraux en chef Custine et Houchard, pendant les années 1792 et 1793; Firmin-Didot frères, 1844.
www.mainzer-republik.de/verlauf; zuletzt aufgerufen am 01. April 2025.
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